Online-Verzeichnis
Durch die Online-Amtstafel wird die Einhaltung der Bestimmungen gemäß Art. 32 des Gesetzes Nr. 69/09 i.g.F. sichergestellt.
Die gesetzliche Veröffentlichung aller Verwaltungsakten und -Maßnahmen wird, wie in den genannten Rechtsvorschriften vorgesehen, durch die Online-Amtstafel gewährleistet.
Die Maßnahmen bleiben ab dem Datum der Veröffentlichung für den Zeitraum von 15 Tagen veröffentlicht.
Das Recht auf Zugang, wie vom Gesetz Nr. 241/90 i.g.F. und im 2. Abschnitt des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 4/2020 i.g.F. vorgesehen, kann anhand des hier zur Verfügung gestellten Formulars ausgeübt werden (hier die Datenschutzbestimmungen).