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Online-Verzeichnis

Durch die Online-Amtstafel wird die Einhaltung der Bestimmungen gemäß Art. 32 des Gesetzes Nr. 69/09 i.g.F. sichergestellt.

Die gesetzliche Veröffentlichung aller Verwaltungsakten und -Maßnahmen wird, wie in den genannten Rechtsvorschriften vorgesehen, durch die Online-Amtstafel gewährleistet.

Die Maßnahmen bleiben ab dem Datum der Veröffentlichung für den Zeitraum von 15 Tagen veröffentlicht.

Das Recht auf Zugang, wie vom Gesetz Nr. 241/90 i.g.F. und im 2. Abschnitt des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 4/2020 i.g.F. vorgesehen, kann anhand des hier zur Verfügung gestellten Formulars ausgeübt werden (hier die Datenschutzbestimmungen).

Dokument Nr. Datum Dokuments Veröffentlichungsdatum Objekt Bezirk
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